Der vordere Teil des Grundstücks ist unbebaut. Eine Aufwertung und ggf. ein Verkauf des Grundstücks ist möglich, wenn der vordere Teil mit einem Neubau verkauft oder z.B als Eigenbedarf für die eigenen Kinder bebaut wird. Der neue Baukörper soll sich harmonisch mit dem neuen Bestand einfügen und Fläche für Terrassen- und Gartenteile sowie für PKW-Stellplätze berücksichtigen.